Hätte hätte... Lieferkette:

Das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D), wird die Spielregeln für Unternehmen grundlegend verändern. Ziel ist es, soziale und ökologische Standards in globalen Lieferketten zu verbessern und Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen.

Die Zukunft der Unternehmensverantwortung

Das EU-Lieferkettengesetz, auch bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D), wird die Spielregeln für Unternehmen grundlegend verändern. Ziel ist es, soziale und ökologische Standards in globalen Lieferketten zu verbessern und Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten bringt weitreichende Veränderungen mit sich. Hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

 

  1. Erweiterte Verantwortung: Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, ihre Sorgfaltspflichten auf die gesamte Aktivitätskette auszudehnen. Das bedeutet: Ihre Verantwortung endet nicht an Ihren Unternehmensgrenzen.
  2. Kernziele: Schutz der Menschenrechte: Faire Arbeitsbedingungen und Respekt für Menschenrechte werden zur Pflicht, Umweltschutz: Ökologische Nachhaltigkeit rückt in den Fokus unternehmerischen Handelns.
  3. Umfassende Überwachung: Sie müssen sowohl direkte als auch indirekte Geschäftspartner kontinuierlich bewerten und überwachen. Dies erfordert neue Prozesse und möglicherweise zusätzliche Ressourcen.
  4. Ganzheitlicher Ansatz: Die Richtlinie umfasst den gesamten Lebenszyklus Ihrer Produkte und Dienstleistungen: Einkauf, Entwicklung, Produktion, Lagerung, Vertrieb, Transport, Abfallbewirtschaftung
  5. Breite Anwendung: Die Vorgaben gelten gleichermaßen für Produkte und Dienstleistungen. Kein Geschäftsbereich bleibt außen vor.

Diese Anforderungen mögen auf den ersten Blick herausfordernd erscheinen. Sie bieten jedoch auch Chancen:

 

  • Für eine nachhaltigere und resilientere Lieferkette
  • Zur Stärkung Ihres Markenimages
  • Für Innovationen und Effizienzsteigerungen in Ihren Prozessen

 

Wer ist betroffen? Die CSDDD im Überblick

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmensverantwortung betrifft:

 

  1. EU-Unternehmen: Mit mehr als 1.000 Mitarbeitern UND über 450 Millionen Euro weltweitem Jahresumsatz
  2. Nicht-EU-Unternehmen: Mit mehr als 450 Millionen Euro Umsatz in der EU, Mitarbeiterzahl spielt keine Rolle

Wichtige Zusatzinformationen:

 

  • Konzernbetrachtung: Mitarbeiter und Umsatz werden auf konsolidierter Basis berechnet.
  • Franchise-Unternehmen: Zusammenrechnung bei gemeinsamer Identität und einheitlichen Geschäftsmethoden.
  • Ausnahme: Nicht-operative Holdinggesellschaften können einen Antrag auf Befreiung stellen.
  • Zukunftsaussicht: Bis 2030 prüft die EU-Kommission niedrigere Schwellenwerte für Risikosektoren wie Bau, Textil, Landwirtschaft oder Rohstoffgewinnung.

Auch wenn Ihr Unternehmen aktuell nicht direkt betroffen ist, könnte es indirekt durch Anforderungen von Geschäftspartnern einbezogen werden.

 

Zeitplan für die Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes

Das EU-Lieferkettengesetz wird schrittweise eingeführt. Die Anwendung erfolgt in drei Phasen, abhängig von der Unternehmensgröße und dem Umsatz:

Phase 1 - Start am 26. Juli 2027: In dieser ersten Phase müssen Unternehmen die Richtlinie anwenden, wenn sie mehr als 5.000 Beschäftigte haben und einen Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erzielen.

Phase 2 - Beginn am 26. Juli 2028: Ein Jahr später sinken die Schwellenwerte. Nun sind Unternehmen betroffen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von mindestens 900 Millionen Euro aufweisen.

Phase 3 - Inkrafttreten am 26. Juli 2029: In der letzten Phase erreicht das Gesetz seine volle Geltung. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro die Richtlinie befolgen.

Diese gestaffelte Einführung gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich schrittweise auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Dennoch empfehlen wir, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Umsetzung der Richtlinie erfordert oft umfangreiche Anpassungen in Prozessen und Systemen.

 

Sorgfaltspflichten im Rahmen des EU-Lieferkettengesetzes: Ein Überblick

Das EU-Lieferkettengesetz bringt umfangreiche Sorgfaltspflichten für betroffene Unternehmen mit sich. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

 

  1. Kernaufgaben: Ermittlung negativer Auswirkungen auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umwelt, Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Prävention, Beendigung oder Abmilderung dieser Auswirkungen
  2. Geltungsbereich: Eigenes Unternehmen, Tochtergesellschaften, Geschäftspartner in vor- und nachgelagerten Aktivitätsketten
  3. Implementierung: Erstellung einer Due-Diligence-Policy, Einrichtung eines Due-Diligence-Systems zur Risikoerkennung und -behebung
  4. Risikobasierte Priorisierung: Fokus auf schwerwiegendste Risiken und deren Wahrscheinlichkeit
  5. Stakeholder-Einbeziehung: Umfassende Konsultation von Arbeitnehmern, Betriebsräten, Konsumenten, NGOs etc.
  6. Weitergabe der Pflichten: Übertragung der Sorgfaltspflichten auf Geschäftspartner, Unterstützung kleinerer Partner bei der Umsetzung
  7. Regelmäßige Überprüfung: Kontrolle der Einhaltung durch Geschäftspartner, Möglichkeit der Beauftragung unabhängiger Dritter
  8. Berichterstattung: Jährliche öffentliche Kommunikation der Fortschritte, Mögliche Integration in bestehende Nachhaltigkeitsberichte (CSRD)
  9. Klimatransformationsplan: Erstellung und jährliche Aktualisierung, Ausrichtung an Pariser Klimazielen

 

Warum das EU-Lieferkettengesetz auch für nicht direkt betroffene Unternehmen relevant ist

Auch wenn Ihr Unternehmen als KMU nicht unmittelbar unter die Richtlinie fällt, gibt es gute Gründe, sich frühzeitig mit dem EU-Lieferkettengesetz auseinanderzusetzen:

 

  1. Indirekte Betroffenheit: Größere Unternehmen, die direkt von der Richtlinie betroffen sind, werden ihre Sorgfaltspflichten an ihre Geschäftspartner weitergeben. Als Teil deren vor- oder nachgelagerter Aktivitätskette können Sie somit indirekt einbezogen werden - unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße.
  2. Vorbereitung auf Anforderungen: Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Sorgfaltspflichten ermöglicht es Ihnen, sich schrittweise auf kommende Anforderungen vorzubereiten.
  3. Aufbau von Expertise: Durch die rechtzeitige Beschäftigung mit dem Thema können Sie wertvolles internes Know-how aufbauen.
  4. Technologische Vorteile: Die Evaluation digitaler Tools zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten kann Ihnen einen technologischen Vorsprung verschaffen.
  5. Wettbewerbsvorteile: Unternehmen, die proaktiv handeln und sich frühzeitig anpassen, können sich Wettbewerbsvorteile sichern.
  6. Attraktivität als Geschäftspartner: Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten kann Sie zu einem bevorzugten Partner für größere Unternehmen machen.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Zeit, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen und schrittweise Maßnahmen zu implementieren. So sind Sie bestens vorbereitet, wenn Ihre Geschäftspartner die Einhaltung der Sorgfaltspflichten einfordern.

 

Vorgelagerte und nachgelagerte Aktivitätsketten im EU-Lieferkettengesetz: Ein Überblick

Das EU-Lieferkettengesetz unterscheidet zwischen vorgelagerten und nachgelagerten Aktivitätsketten. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Vorgelagerte Aktivitätsketten:

 

  1. Definition: Umfassen Geschäftspartner, die an der Produktion von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind.
  2. Reichweite: Schließen sowohl direkte als auch indirekte Geschäftspartner ein.
  3. Vertragsbeziehung: Nicht erforderlich für die Einbeziehung in die Sorgfaltspflichten.

Nachgelagerte Aktivitätsketten:

 

  1. Definition: Beziehen sich auf Geschäftspartner, die in den Bereichen Distribution, Transport und Lagerung der Produkte tätig sind.
  2. Reichweite: Sollen primär direkte Geschäftspartner erfassen.
  3. Unklarheit: Der Richtlinientext lässt Raum für Interpretationen bezüglich der genauen Abgrenzung.

Wichtig zu beachten ist, dass die Sorgfaltspflichten des EU-Lieferkettengesetzes sich auf beide Arten von Aktivitätsketten erstrecken. Unternehmen müssen daher ihre gesamte Lieferkette - von der Beschaffung bis zum Endkunden - berücksichtigen.

 

Konsequenzen bei Verstößen gegen das EU-Lieferkettengesetz: Ein Überblick

Das EU-Lieferkettengesetz sieht verschiedene Konsequenzen für Unternehmen vor, die gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen:

 

  1. Behördliche Maßnahmen: Einleitung von Untersuchungen, Anordnungen zur Behebung von Verstößen, Verhängung von Sanktionen
  2. Finanzielle Strafen: Geldbußen von bis zu 5% des weltweiten Netto-Jahresumsatzes
  3. Reputationsschaden: Mögliche Veröffentlichung von Verstößen
  4. Zivilrechtliche Haftung: Haftung für Schäden bei natürlichen oder juristischen Personen, Keine Haftung für Schäden, die ausschließlich von Geschäftspartnern verursacht wurden
  5. Rechtliche Besonderheiten: Bei transnationalen Fällen: Anwendung des Rechts der EU-Mitgliedsstaaten, Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche: 5 Jahre

INFO:

Erleichterungen für Betroffene:

 

  • Einschränkung der Offenlegung von Beweismitteln
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Prozesskostenhilfe

Gerichtsstand:

 

  • Für EU-Unternehmen: Gerichte des Mitgliedsstaats, in dem sie ihren Sitz haben
  • Für Drittstaatsunternehmen: Nach Recht des jeweiligen Drittstaates

 

Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Rahmen des EU-Lieferkettengesetzes

Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) sieht umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen vor, unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt betroffen sind. Die Europäische Kommission wird Leitlinien und Mustervertragsklauseln veröffentlichen, um die Prüfpflichten in verschiedenen Branchen zu konkretisieren. Für die Mustervertragsklauseln ist eine Frist bis zum 26.1.2027 vorgesehen, während für die Leitlinien unterschiedliche Fristen gelten. Zudem wird eine Auskunftsstelle eingerichtet, die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten informiert, berät und unterstützt. Die Richtlinie weist auch auf die Möglichkeit hin, dass Mitgliedsstaaten KMU finanziell unterstützen können.

Neben diesen EU-weiten Maßnahmen stehen auch die Wirtschaftskammern als wichtige Anlaufstelle zur Verfügung. Sie bieten eine Vielzahl von Ressourcen, darunter österreichweite Webinare zum nachhaltigen Wirtschaften, bei denen Experten praktische Tipps geben. Aktuelle Aus- und Weiterbildungsangebote helfen beim Aufbau internen Know-hows. Informationen zu Förderangeboten unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftspraktiken. Zudem bieten die Kammern einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften, um Unternehmen dabei zu helfen, Anforderungen zu erfüllen und Chancen zu nutzen.

Diese vielfältigen Unterstützungsangebote sollen Unternehmen dabei helfen, die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes effektiv umzusetzen und gleichzeitig von den Chancen nachhaltigen Wirtschaftens zu profitieren.

 

Anomalie Erkennung: Ein Schlüssel zur effektiven Umsetzung des CSDDD

Ein Anomalie Erkennungstool ist eine fortschrittliche Technologie, welches Unternehmen ermöglicht, ungewöhnliche Muster oder Abweichungen in komplexen Datensätzen zu identifizieren. Im Kontext des EU-Lieferkettengesetzes kann diese Technologie in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden:

 

  1. Lieferkettenüberwachung: Erkennung unerwarteter Änderungen in Lieferzeiten, Preisen oder Qualität, die auf potenzielle Probleme hinweisen könnten.
  2. Frühzeitige Risikoerkennung: Identifikation von Risiken in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz durch die Analyse von Arbeitszeiten, Produktionsmengen oder Ressourcenverbrauch.
  3. Geschäftspartner-Überprüfung: Kontinuierliche Bewertung von Geschäftspartnern durch die Identifikation ungewöhnlicher Geschäftspraktiken oder plötzlicher Verhaltensänderungen.
  4. Unterstützung bei Berichterstattung und Compliance: Erkennung ungewöhnlicher Trends oder Abweichungen von erwarteten Fortschritten bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten.
  5. Überwachung des Klimatransformationsplans: Identifikation unerwarteter Abweichungen von Zielen oder ungewöhnlicher Muster im Ressourcenverbrauch oder bei Emissionen.
  6. Erkennung potenzieller Gesetzesverstöße: Aufdeckung ungewöhnlicher Muster in Unternehmensaktivitäten oder -berichten, die auf mögliche Verstöße hindeuten könnten.

Wir empfehlen Ihnen, die Möglichkeiten der Anomalie Erkennung für Ihr Unternehmen zu prüfen und zu evaluieren, wie Sie diese Technologie in Ihre bestehenden Prozesse integrieren können.

Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Implementierung dieser innovativen Lösung zu unterstützen.